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Wiederherstellung der litauischen Staatsbürgerschaft

2021.12.20

 Die Anwaltskanzlei hat vor kurzem einen interessanten Fall im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft der Republik Litauen an einen Bürger der Republik Kuba unterstützt  Mit Unterstützung der Anwaltskanzlei hat ein kubanischer Staatsangehöriger seine litauische Staatsangehörigkeit wiedererlangt durch einen Vorfahren, der nach Kubag und blieb. Bei der Prüfung des Antrags des Kunden forderte die Einwanderungsbehörde die Vorlage zusätzlicher Dokumente an, aus denen hervorgeht, in welchem Jahr der Vorfahre des Antragstellers die Staatsbürgerschaft der Republik Kuba erworben hatte. Der entsprechende Nachweis könnte eine von der zuständigen Behörde der Republik Kuba ausgestellte Einbürgerungsurkunde oder ein Auszug aus dem Bevölkerungsregister gewesen sein. Wenn der aus Litauen geflohene Vorfahre nicht die Staatsbürgerschaft der Republik Kuba erworben hatte, forderte das Migrationsamt die Vorlage von Dokumenten, die den rechtlichen Status der in Kuba lebenden Person belegen. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen kommt die Migrationsabteilung zu dem Schluss, unserem Kunden die Staatsbürgerschaft der Republik Litauen zurückzugeben. 

In den letzten Jahren haben die Anwälte unserer Kanzlei die geänderte Praxis bei der Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft der Republik Litauen beobachtet, als die litauischen Behörden eine strengere Auslegungsregel der einschlägigen Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes der Republik Litauen eingeführt hatten die Nachkommen litauischer Staatsangehöriger für die Wiederherstellung der litauischen Staatsbürgerschaft.

Bei weiteren Fragen zur Wiederherstellung der litauischen Staatsbürgerschaft sind wir unter info@sulijapartners.com erreichbar.

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