Seite drucken Link senden

Rechtliche Unterstützung für amerikanische Familie bei der Wiederherstellung der litauischen Staatsbürgerschaft

2024.02.15

Unsere Kanzlei hat erfolgreich eine Familie von neun Personen aus den Vereinigten Staaten von Amerika bei ihrer Wiederherstellung der litauischen Staatsbürgerschaft vertreten. Die familiären Bindungen der Familie zu Litauen, die bis zu ihrer Abreise aus dem Land über den Hafen von Bremerhaven (Deutschland) im Jahr 1949 zurückreichen, weckten den Wunsch, ihre Staatsbürgerschaft wiederherzustellen.

Das Recht auf Wiederherstellung der litauischen Staatsbürgerschaft besteht für Personen, die vor dem 15. Juni 1940 die litauische Staatsbürgerschaft innehatten, und deren Nachkommen, die bis zum 1. April 2011 die litauische Staatsbürgerschaft nicht erworben haben. Diese Personen haben das Recht, die litauische Staatsbürgerschaft wiederherzustellen, unabhängig davon, ob sie dauerhaft in der Republik Litauen oder in einem anderen Land leben und wenn sie keine Bürger eines anderen Staates sind.

Die Verpflichtung, die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates aufzugeben, gilt nicht für Personen, die vor dem 11. März 1990 aus der besetzten Republik Litauen deportiert wurden oder Litauen vor dem 11. März 1990 verlassen haben, oder deren Nachkommen. Ein Nachkomme eines Bürgers der Republik Litauen ist ein Kind, Enkel oder Urenkel einer Person, die vor dem 15. Juni 1940 die litauische Staatsbürgerschaft innehatte.

Das juristische Team von Sulija Partners navigierte durch den komplexen Prozess und stellte sicher, dass alle notwendigen Dokumente, einschließlich Archivunterlagen aus dem Ausland, sorgfältig gesammelt wurden. Dieser Erfolg verbindet die amerikanische Familie nicht nur wieder mit ihrem litauischen Erbe, sondern eröffnet auch eine Reihe von Rechten und Möglichkeiten, die mit der litauischen Staatsbürgerschaft verbunden sind.

Das erfolgreiche Ergebnis dieses Falls unterstreicht das Engagement der Kanzlei, engagierte rechtliche Vertretung und persönliche Aufmerksamkeit für jeden Mandanten zu bieten, der berechtigt ist, die litauische Staatsbürgerschaft wiederherzustellen.

Für weitere Informationen über das Recht auf Wiederherstellung der litauischen Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Personen, die vor dem 15. Juni 1940 die litauische Staatsbürgerschaft innehatten, kontaktieren Sie bitte unsere Experten direkt unter info@sulijapartners.com

Zurück zur Nachrichtenliste

Nachrichten

Zurückhaltung von Geldern in litauischen Banken und Fintech

2024.05.30

Rechtliche Unterstützung bei der Wiedererlangung von Geldern aus litauischen Banken und Fintech

Umfassende rechtliche Unterstützung für private Flugzeugkäufer und -verkäufer weltweit

2024.04.20

Rechtliche Unterstützung für ein Unternehmen aus den VAE beim Erwerb eines Gulfstream Aerospace Corporation G650 Geschäftsflugzeugs im Wert von über 30.000.000 USD.

Sulija Partners erhält Auszeichnungen im renommierten Legal 500

2024.04.10

Sulija Partners Law Firm Vilnius als führende Anwaltskanzlei im Bereich Schifffahrt und Transport sowie Streitbeilegung vom Legal 500 anerkannt

Sulija Partners begleitet Investoren bei der europäischen Biotech-Expansion

2024.04.07

Das juristische Team von Sulija Partners hat ausländische Investoren aus Jersey, Großbritannien, umfassend rechtlich beraten, um ihre Geschäftstätigkeit nach Litauen auszuweiten.

Mehr Nachrichten...

ŠULIJA PARTNERS LAW FIRM VILNIUS, Idnr. 302663221. Jogailos Straße 11, VILNIUS, LT-01116, Litauen. Fax: +370 52051926. E-Mail: Info@SulijaPartners.com

Kontaktadresse | Inhaltsübersicht | Know-your-client | Datenschutzrichtlinie | Feedback | Links | AGB | Copyright Nach oben