Unsere Anwaltskanzlei berät und erstellt Gerichtsdokumente für ein lokales Unternehmen, das an einem Rechtsstreit mit einem deutschen Unternehmen bezüglich der Anerkennung eines deutschen Schiedsspruchs beteiligt ist Litauen. Endgültige Urteile des Schiedsverfahrens werden in der Republik Litauen gemäß dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (1958), die in ihrer Gesamtheit verbindlich sind und in der Republik Litauen unmittelbar gelten, sowie die geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung der Republik Litauen.
Bei der Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs prüft das litauische Berufungsgericht, ob bestimmte Umstände vorliegen im litauischen Handelsschiedsgesetz und/oder dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (1958), die die Anerkennung und Vollstreckung des betreffenden Schiedsspruchs nicht zulassen.
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