Öffentliche Vergabeverfahren
Wir besitzen umfangreiche Erfahrung in der Rechtsberatung im Bereich des öffentlichen Vergaberechts. Wir bieten rechtliche Beratung zu allen Aspekten des Vergabeverfahrens, z.B. Ausschreibungen oder spezifischen administrativen Bedingungen der Ausschreibung und Qualifikationsverfahren. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vorbereitung eines Antrags sowie bei der Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Vergaberechts. Wir beraten unsere Mandanten über die Anwendbarkeit des Vergaberechts sowie über die einschlägige Rechtsprechung zur Organisation und Teilnahme an einer Ausschreibung. Wir unterstützen Behörden, die öffentliche Ausschreibungen organisieren und private Akteure, die sich an einer solchen Ausschreibung beteiligen.
Fachgebiete
- Beratung zu Fragen der Vertraulichkeit
- Ausschreibung, Ausschreibungsbedingungen, Beratung zu den Zuschlagskriterien, Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
- Analyse und Beratung zur Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften, Bewertung der eingegangenen Angebote
- Rechtsberatung zu formalen Beschwerden über öffentliche Vergabeverfahren, Ansprüche auf Schadenersatz, einstweilige Maßnahmen
- Unterstützung in Bezug auf die gerichtliche Überprüfung der Vergabeverfahrensabläufe
- Öffentliche Vergabe und vertragliche Vereinbarungen mit Organisationen des öffentlichen Sektors
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