Die Anwaltskanzlei hat einen belarussischen Aktionär bei der Umwandlung der Einzelgesellschaft in eine Aktiengesellschaft unterstützt und in anderen litauischen Corporate-Governance-Angelegenheiten beraten.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Litauen sich für Weißrussland als verlässliche Gerichtsbarkeit erwiesen hat Staatsangehörige, die sich entschieden haben, ihr Unternehmen entweder direkt nach Litauen zu gründen oder zu verlagern, oder über bereits bestehende Tochtergesellschaften in anderen Ländern.
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